ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ELEKTROAGGREGATESERVICE
HANDELS- UND STAHL VERARBEITUNGS- GMBH WRIEZEN
- Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen der Elektroaggregaterservice Handels- und Stahlverarbeitungs- GmbH, nachfolgend kurz als ElHaSt bezeichnet, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hiervon abweichende Regelungen unserer Vertragspartner verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich anerkannt haben. Anders lautenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird schon jetzt widersprochen. Mit Durchführung der Leistung erkennt unser Vertragspartner nochmals unsere AGB als allein verbindlich an. Diese AGB gelten sowohl für das vorliegende Geschäft, als auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle.
- Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind, soweit sie nicht befristet sind, unverbindlich und freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit Elhast von unternehmensfremden Dritten gefertigte Komponenten anbietet. Vertragsabschlüsse kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zu Stande. Im Letzteren, gilt die Rechnung, bzw. der Lieferschein zugleich als Auftragsbestätigung. Die in Preislisten, Katalogen und Werbemedien enthaltenen Informationen über Leistungen der Elhast stellen kein Angebot dar und enthalten keine leistungsbestimmenden Informationen. Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen sind unwirksam, es sei denn, dass sie von ElHaSt vor Vertragsabschluss oder mit der Auftragsbestätigung schriftlich als vereinbart bestätigt werden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Werden diese durch schriftliche Vereinbarungen teilweise abgeändert, bleiben dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam.
- Preise
Unsere Preise in der Auftragsbestätigung verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer, Steuern oder sonst. Kosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
Alle Preise gelten zur Lieferung an den in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort.
- Lieferung
Verschleißteile, die im Austauschverfahren geliefert werden z. B. Anlasser und Lichtmaschinen, müssen typengleich zurückgegeben werden. Diese Altteil sind Eigentum der ElHaSt und werden berechnet, wenn keine Rückführung erfolgt. Transporte erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei Teillieferungen. Der Transport erfolgt durch einen Spediteur/Frachtführer unserer Wahl, ohne Verbindlichkeit für den billigsten Versand. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur über schriftlichen Auftrag des Vertragspartners und auf dessen Rechnung. Soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Lieferzeitangaben unverbindlich. Abrufaufträge und Liefereinteilungen bedürfen in jedem Falle individueller Lieferzeit-Vereinbarungen. Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Abnehmers vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte. Das gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die Elhast bereits in Verzug befindet. Schadensersatz wegen Verzuges oder Nichtleistung sind ausgeschlossen. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellung sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Abnehmers können demnach nach Erteilung des Auftrags nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Anmeldung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens. die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß §807 ZPO, sonstige eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekannt werden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Abnehmers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Offene Forderungen werden zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Export der gekauften Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollabwicklungen auf seine Kosten zu sorgen. Die ElHaSt haftet nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware und deren Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorschriften des Importlandes. Bezüglich anfallender Versand- oder Zollaufwendungen hält der Vertragspartner die ElHaSt schad- und klaglos. Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vereinbarten Ort oder vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung von der ElHaSt verschuldet, so hat die ElHaSt die Möglichkeit, entweder den vereinbarten Preis fällig zu stellen und Erfüllung zu verlangen oder auf die Bezahlung einer angemessenen Rücknahme- oder Stornierungsgebühr zu bestehen. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass eine solche bis zu Ausmaß von
50 % des Warenwertes zulässig ist.
- Warenrückgabe
Ordnungsgemäß bestellte, gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ausnahmen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Voraussetzung für die Erteilung einer Gutschrift ist, dass sich die Ware in einem einwandfreien, verkaufsfähigen Zustand befindet.
- Gewährleistung und Haftung
- a) Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Baugruppe, ebenfalls aber der dem Einbau, der Weiterverarbeitung oder dem Weiterverkauf, unter genauer Beschreibung der Mängel geltend zu machen. Spätestens jedoch, innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Ware. Die hiermit vereinbarte Gewährleistungsfrist, für gebrauchte und Instand gesetzte Ware von 12 Monaten, wird weder durch Verbesserungen, noch durch Verbesserungsversuche verlängert oder unterbrochen, vor allem dann nicht, wenn diese außerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfirst erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der jeweiligen Baugruppe. Mängelrügen berechtigen nicht, weder teilweise noch gänzlich,
zur Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge.
- b) Für unsere Lieferungen und Leistungen übernehmen wir nur gemäß nachfolgender Bestimmungen Gewähr:
- bl) Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, durch Ersatzlieferung oder durch Gutschrift auf. Wobei wir in jedem Falle über die beanstandete Ware nach unserem Ermessen frei Verfügen können. Ein Recht des Kunden auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur dann gegeben, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder wenn ein Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eintritt. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche. insbesondere Schadensersatzansprühe jeglicher Art, sind, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ausgeschlossen. Für Personenschäden wird keine Haftung übernommen.
b2) Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsstand sowie zum Verwendungszweck (Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften dar, sie sind Richtwerte, branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eigenschaften gelten nur insoweit als zugesichert, als sie unseren, vom Abnehmer für den speziellen Einsatzzweck erprobten und hierfür freigegebenen Bemusterungen entsprechen. Unerhebliche Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen oder von sonstigen Angaben begründen, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen keine Gewährleistungsansprüche.
b3) Ein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
– andere Verwendung des Liefergegenstandes als vertraglich vereinbart. – natürlicher Verschleiß. – durch
äußere Einflüsse. – schlechter und ohne schriftliche Zustimmung der ElHaSt ausgeführter Reparaturen
oder Änderungen. – unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder durch Dritte, falsche oder zu lange Lagerung, Bedienungsfehler, nicht fachgerechter Einsatz oder Einbau.
b4) Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten in jedem Falle die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten sowie die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund sie sind, auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung (§823 ff BGB) gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Betriebsangehörigen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und oder in sonstiger Weise: der Abnehmer ist insbesondere nicht davon befreit. selbst die
Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. - Die ElHaSt hat nur dann für die Kosten einer durch den Vertragspartner selbst vorgenommenen
Mängelbehebung aufzukommen, wenn diese zuvor von uns schriftlich genehmigt wurde. - Macht der Vertragspartner gegen die ElHaSt Schadenersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich
der Verursachung, als auch hinsichtlich des Verschuldens der ElHaSt zum Nachweis verpflichtet. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ist unzulässig. Die Haftung der ElHaSt für Folgeschäden gegenüber dem Vertragspartner ist für jede Art wirtschaftlicher Schäden.
insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
- Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum: die Waren sind vom Abnehmer gegen Feuer und Einbruchdiebstahl zu sichern. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstünde bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden herabmindern, sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Barzahlung oder sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware, ferner für noch zu liefernde Ware, nach unserem Ermessen Vorauszahlung
oder Sicherstellung zu verlangen. Der Abnehmer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten. Das im Absatz 1 vorbehaltene Eigentum an den Waren erlischt jedoch nicht durch Verarbeitung. Verbindung oder Vermischung. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die ElHaSt hinsichtlich einer, durch Umbildung, neu geschaffenen Sache Eigentümer, bzw. Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur neuen einheitlichen Sache werden und dass der Kunde die neu einheitliche Sache hinsichtlich eines Miteigentumanteiles der ElHaSt unentgeltlich verwahrt.
Der Kunde darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder die aus diesen hergestellten Sachen weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden die vorgenannten Gegenstände beim Kunden gepfändet oder beschlagnahmt, so hat uns der Kunde sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die daraus bergestellten Sachen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die durch die Veräußerung erlangten Forderungen gegen seine Kunden tritt uns der Abnehmer zur Sicherung bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gemäß Abs. 1 § 1 gegen den Kunden ab und zwar in Höhe des Rechnungswertes unserer in den in den veräußerten Gegenständen enthaltenen Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wenn die Sicherungen aus dem einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt unsere zu sichernden Forderungen 20 % übersteigen, werden wir im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl aus der Sicherung freigeben. Macht die ElHaSt seinen Eigentumsvorbehalt geltend, so ist der Vertragspartner verpflichtet, verschuldensunabhängig eine allfällige Wertminderung an der Vorbehaltsware und ein angemessenes Entgelt für deren Gebrauch an die ElHaSt zu bezahlen. Kommt der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber der Elhast nicht nach, so ist die ElHaSt berechtigt, die gesamte, noch offene Restschuld fällig zu stellen, auch wenn etwa bezüglich einzelner Rechnungen oder eines begebenen Wechsels eine spätere Fälligkeit vereinbart worden ist. Die ElHaSt ist für diesen Fall berechtigt, sofort die Herausgabe der verkauften oder reparierten Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes des Vertragspartners zu begehren.
Nach Rücknahme der Ware obliegt es der ElHaSt, die Sache entweder zu veräußern und den erzielten Verkaufspreis unter Bezug des eigenen Aufwandes dem Vertragspartner auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Waren zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderung zurückzunehmen und dem Vertragspartner für seine Benutzungsdauer ein angemessenes Entgelt, zumindest jedoch ein Viertel des Kaufpreises oder des vereinbarten Reparaturentgeltes anzulasten. Die ElHaSt ist berechtigt für jene offenen Forderungen und zwar auch zur Sicherung von Forderungen aus anderen
Rechtsgeschäften, die ihr zur Reparatur übergebenen Sachen bis zur Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurück zu behalten. Die ElHaSt ist von seiner Verpflichtung zur Vornahme von Gewährleistungsarbeiten befreit, solange ein Zahlungsrückstand des Vertragspartners gegeben ist.
- Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar bei Lieferung ohne jeden Abzug, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wechsel, Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung im Sinne dieser Bedingungen. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 3 % vor. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Vertragspartner nur
berechtigt. wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Die ElHaSt ist berechtigt, Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten anzurechnen. Zahlungen dürfen auch bei gegenteiliger Widmung durch den Vertragspartner auf die älteste Forderung angerechnet werden, Anderslautende Vermerke sind unwirksam.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
Erfüllungsort ist Wriezen. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsbedingungen, insbesondere
aus unseren Lieferungen ist Bad Freienwalde. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten über Entstehung und Wirksamkeit des Vertrages. Ohne Rücksicht auf den Streitwert steht uns das Recht zu, beim für uns zuständigen Amts- oder Landgericht zu klagen. Nach unserer Wahl auch bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des
sonstigen, mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages, berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt jene, die am nächsten kommt
und am ehesten entspricht. Unsere Rechnungen werden durch EDV erstellt (§26 BDSG). Die Elhast ist berechtigt, Daten des Kunden gemäß Datenschutzgesetz im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern und zu bearbeiten.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der EINHEITLICHEN KAUFGESETZE
Elektroaggregateservice-,Handels und Stahlverarbeitungs GmbH Wriezen
